OSTEOPATHIE IN DER SCHWEIZ
Die Osteopathie ist eine manuelle Medizin aus erster Hand, die die konventionelle allopathische Medizin ergänzt.
Die Schweizerische Osteopathenföderation (FSO - SVO) ist der Dachverband der Schweizer Osteopathen. Sie sammelt ausschliesslich Fachleute mit einem Lehrplan, der sehr anspruchsvollen Ausbildungs- und Aktualisierungskriterien entspricht, und der Regeln der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz unterliegt (CDS - GDK).
KRANKENKASSEN
Der Patient, der eine/einen Osteopathin/Osteopath konsultieren möchte, muss sich vorab über die Bedingungen seines Vertrages mit seiner Krankenversicherung informieren.
In der Schweiz wird die Osteopathie derzeit nicht durch die Grundversicherung (KVG) oder den Unfall (LAINF) erstattet.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzversicherungen an, die getrennt von der Grundversicherung sind. Diese Versicherungen erstatten in der Regel einen erheblichen Teil der Kosten, die durch die Pflege eines Osteopathen entstehen.
Zusatzversicherungen (alternative Medizin, Natur usw.) haben viele verschiedene Variablen und Preise. Bitte erkundigen Sie sich bei einer der Schweizer Krankenkassen: Ihnen wird ein Paket angeboten, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
Im Falle eines Unfalls kann der behandelnde Arzt, der es für notwendig erachtet, einen Antrag auf Kosten der osteopathischen Behandlung bei der Unfallversicherung stellen. Nach der Beurteilung durch den Vertrauensarzt gibt die Unfallversicherung die teilweise oder vollständige Belastung der durch die Behandlung verursachten Kosten ab oder stimmt zu.